Behandlung des Vorhabens im Bauausschuss
Der Bauausschuss bekräftigt die Planungsziele für die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans. Als Art der baulichen Nutzung sollen zukünftig neben einer angemessenen Handelsnutzung zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs auch im Rahmen eines Urbanen Gebiets eine mögliche Wohnnutzung, nichtstörendes Gewerbe, kulturelle und gastronomische Nutzungen sowie Beherbergungsbetriebe ermöglicht werden. …